The selling process

DER PROZESS DES IMMOBILIENVERKAUFS IN SOTOGRANDE TESEO ESTATES Teseo Estates

Obwohl Kauf- und Verkaufsangebote sehr ähnlich sind (wie zwei Seiten derselben Medaille), ist es eine gute
Idee, innezuhalten und den Prozess aus der Sicht des Verkäufers zu betrachten.



1.- AUSWAHL EINES IMMOBILIENMAKLERS


Es ist nicht zwingend erforderlich, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen, aber wenn
Sie nicht besonders gut über die Nachfrage in der Gegend Bescheid wissen, mit Verkaufsstrategien vertraut
sind und Zugang zu potenziellen Kunden haben, ist es in Ihrem Interesse, die Dienste eines Maklers in
Anspruch zu nehmen, der Ihre Immobilie professionell und effizient vermarkten kann.
Wir empfehlen unseren Kunden dringend, unseren Kaufvertrag zu lesen, bevor Sie ihn unterschreiben, damit
Sie sich vergewissern können, dass alles in Ordnung ist. Generell sollte der Kunde die Vertragsbedingungen
sehr sorgfältig lesen und sich der Auswirkungen bestimmter Klauseln bewusst sein, wie z.B. der
Exklusivitätsklausel, die den Eigentümer verpflichtet, nicht über einen anderen Makler zu verkaufen. Bei
Teseo Estates sind wir nicht verpflichtet zu verkaufen, indem wir uns Exklusivität zusichern. Bei Teseo
Estates steht dem Kunden ein Experte in Rechts- und Steuerfragen zur Verfügung, der den Verkaufsprozess
besser überwacht und sicherstellt, dass er in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung
durchgeführt wird und alle relevanten Steuern ordnungsgemäß gezahlt werden.



2.- BEREITSTELLUNG DER DOKUMENTATION


Um mit dem Verkauf Ihrer Immobilie fortzufahren, wird Teseo Sie um eine Reihe von Dokumenten bitten:

a)Eigentumsurkunde oder ein anderer Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Erbschaft usw.)

b) Identitätsdokument (Reisepass und NIE)

c) Steuerwohnsitzbescheinigung (falls zutreffend) d) Nota simple (Auszug aus dem Grundbuch)

e) Erstbelegungsgenehmigung oder Wohnberechtigungsschein

f) Jüngster Erhalt von Gemeindesteuern (IBI)

g) Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft

h) Ausstehender Schuldschein der Bank (wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist)

i) Die letzten. Rechnungen der Versorgungsunternehmen



3.- STEUER- UND GEWINNBERECHNUNG


Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es entscheidend ist, dass Verkäufer vor der Annahme eines Kaufangebots
genau darüber informiert werden, wie hoch ihr Nettogewinn nach Abzug von Steuern und Kosten sein wird,
um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.
Bei TESEO können wir Ihnen diese Berechnungen noch am selben Tag liefern.



4.- UNTERZEICHNUNG DER VOLLMACHT FÜR STEUERVERKAUF UND VERTRETUNG


Unabhängig davon, ob der Eigentümer bei der Unterzeichnung der Urkunde im Notariat anwesend sein kann,
ist es sehr empfehlenswert, seinem Anwalt eine Vollmacht für den Verkauf und die steuerliche Vertretung zu
erteilen. Dieses Dokument ermächtigt Sie, eine Vielzahl von Vorgängen in Ihrem Namen durchzuführen, wie
z.B. die Kündigung und Übertragung von Versorgungsverträgen, die Stornierung von Lastschriften, die
Kündigung von Versicherungsverträgen, die Benachrichtigung des Rathauses und der
Eigentümergemeinschaft über die Übertragung, die Bearbeitung der Kündigung Ihrer Hypothek beim
Register, die Abgabe Ihrer Steuererklärungen und die Beantragung von Erstattungen, auf die Sie
möglicherweise Anspruch haben.



5.- VORBEREITUNG DES KAUFVERTRAGS


Sobald Sie ein Angebot für Ihre Immobilie akzeptieren, stellen wir den Anwälten des Käufers alle Unterlagen
zur Verfügung, damit diese alle relevanten und üblichen rechtlichen Prüfungen durchführen können. Wir
setzen auch einen Vertrag mit den vereinbarten Bedingungen auf und schicken ihn dem Käufer zur
Genehmigung. Eine Übersetzung dieses Vertrags wird Ihnen ebenfalls zu Ihrer Information zugesandt.



6.- UNTERZEICHNUNG DES KAUFVERTRAGS


Der Verkaufsprozess ist abgeschlossen, wenn die öffentliche Kaufurkunde vom Käufer und vom Verkäufer
unterzeichnet wird. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung übergibt der Verkäufer dem Käufer die
Eigentumsurkunde und der Käufer übergibt den Rest des vereinbarten Preises. Die Verkaufsurkunde wird in
Anwesenheit eines Notars unterzeichnet. Notare sind Beamte und daher unabhängig. Sie bescheinigen
öffentlich, dass die Parteien der Transaktion zugestimmt haben und dass sie dies in Übereinstimmung mit
dem Gesetz getan haben. Vor der Unterzeichnung fordert der Notar aktualisierte Registerinformationen über
die Immobilie an, um zu überprüfen, dass keine späten Belastungen oder Zwangsvollstreckungseinträge
vorliegen. Unmittelbar nach der Unterzeichnung der Urkunde sendet er eine elektronische Kopie der
Eigentumsurkunde an das Grundbuchamt, so dass das Grundbuchamt sofort einen Eintrag über die neuen
Eigentümer hat.
Während des Unterschriftsprozesses beim Notar werden unsere Mandanten immer von ihrem Anwalt
begleitet, der die Dokumentation überwacht, überprüft, ob alles in Ordnung ist und als Dolmetscher fungiert.
Wenn es berufliche oder persönliche Gründe gibt, die es unseren Kunden nicht erlauben, zum angegebenen
Termin ins Notariat zu kommen, werden wir in ihrem Namen die Urkunde unterzeichnen. In diesem Fall
müssten uns die Kunden vorher eine Vollmacht vorlegen.
Die Vollmacht kann vor einem Notar in Spanien unterzeichnet werden, was die einfachste und billigste
Variante ist, oder bei einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland, oder vor einem Notar im
Wohnsitzland des Kunden. In diesem Fall muss das Dokument ins Spanische übersetzt und mit der Apostille
des Haager Übereinkommens legalisiert werden. Wie bereits erwähnt, beinhalten Vollmachten allgemeine
Vollmachten, die es ermöglichen, neben der Anwesenheit vor dem Notar viele weitere Verfahren im Namen
des Mandanten durchzuführen. Bei der Unterzeichnung übergeben die Verkäufer die Schlüssel zur Immobilie
und erhalten den Rest des Preises, der in der Regel per Scheck oder automatischer Banküberweisung
gezahlt wird. Sobald der Scheck von der Bank freigegeben wurde, kann der Verkäufer innerhalb von 2-3
Tagen über das Geld verfügen.



7.- KÜNDIGUNG VON VERTRÄGEN UND ZAHLUNG VON STEUERN


Unsere Kanzlei kümmert sich um die Übertragung oder Kündigung von Versorgungsverträgen, die Stornierung von Lastschriften, die Zahlung der mit dem Verkauf verbundenen Steuern und die Beantragung
der entsprechenden Rückerstattung.